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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12   

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https://dejure.org/2013,36888
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12 (https://dejure.org/2013,36888)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12 (https://dejure.org/2013,36888)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 1470/12 (https://dejure.org/2013,36888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Keine Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme von Fahrtkosten durch das JobCenter für den Umgang der Großmutter mit ihrer Enkelin

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fahrtkosten zu Enkelkindern müssen aus Regelleistungen finanziert werden

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Umgang der Großeltern und Übernahme von Fahrtkosten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Grundsicherung - Keine Kostenübernahme für Besuche der Enkel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Großmutter hat keinen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten durch das Jobcenter zum Besuch ihrer Enkelkinder - Aufwendungen für Fahrten müssen aus Regelleistungen finanziert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1409
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Entsprechend zählt die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen als Teilhabe am sozialen Leben zu den im Rahmen der Regelbedarfsfestsetzung zu berücksichtigenden persönlichen Bedürfnissen (vgl.: Bundesverfassungsgericht, a.a.O., juris Rn 135; Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -, SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).

    Das vom SG angenommene Gebot einer entsprechenden Gleichbehandlung mit der in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung bereits seit Längerem anerkannten (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) und der ausweislich der Gesetzesbegründung auch im Wesentlichen der Einführung von § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu Grunde liegenden (vgl.: BT-Drucks. 17/1465, S. 9) Situation der vom eigenen Kind getrennt lebenden Elternteile kommt bereits aufgrund dieses erheblichen Unterschieds in den Rechtspositionen nicht in Betracht.

    e) Eine für vom eigenen Kind getrennt lebende Elternteile bestehende atypische Situation mit einem gesondert zu bewilligenden Mehrbedarf ist vom Bundessozialgericht zudem damit begründet worden, dass bei unterschiedlichen und voneinander entfernt liegenden Wohnorten zweier Elternteile Aufwendungen für die "Aufrechterhaltung" des Umgangs mit den Kindern entstünden (vgl.: Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, juris Rn 22).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten durch diese Regelung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1, 3, 4/09 - (BVerfGE 125, 175) im Hinblick auf eine Härtefallregelung für abweichende Bedarfe umgesetzt werden (BT-Drucks. 17/1465 S. 8).

    Hieraus folgt aber im Rahmen der Grundsicherungsleistungen kein konkreter Anspruch auf Bewilligung der jeweils erforderlichen Einzelfallkosten, sondern lediglich ein Anspruch auf die erfolgte Berücksichtigung im Rahmen der Regelbedarfsfestsetzung, wobei das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der finanziellen Ausfüllung des soziokulturellen Minimums im Vergleich zum physischen Existenzminimum einen größeren Spielraum zubilligt (vgl.: Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - a.a.O., juris Rn 138).

  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 81/08 R

    Arbeitslosengeld II - Kinderbekleidung - wachstums- und verschleißbedingter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 6 SGB II wäre ein unabweisbarer laufender Bedarf erforderlich, der wegen einer atypischen Sachlage über den Durchschnittsbedarf hinausgeht bzw. wegen der Atypik vom Regelbedarf nach § 20 SGB II nicht umfasst ist (vgl. zum wachstumsbedingten Bedarf: Bundessozialgericht, Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 81/08 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 8, juris Rn 18).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Die Atypik kann sich auch daraus ergeben, dass der Bedarf an sich zwar mit der Regelleistung erfasst ist, dieser aber aufgrund besonderer Lebensumstände im atypischen Umfang anfällt (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - SozR 4-3500 § 73 Nr. 3).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Der getrennt lebende Elternteil ist und bleibt Grundrechtsträger des aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Elternrechts, während Großeltern ein solches Grundrecht gerade nicht zugeordnet ist (vgl.: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. Dezember 1965 - 1 BvR 662/65 - Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, Art. 6 Rn 46, 47).
  • LSG Hessen, 06.07.2012 - L 7 AS 275/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer besonderer Bedarf - Besuchsreise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Auch außerhalb des Bezugs von Grundsicherungsleistungen werden sowohl Besuchshäufigkeiten als auch konkrete Besuchsausgestaltungen wesentlich von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Großeltern, der jeweiligen Eltern und der jeweiligen Enkelkinder abhängen (vgl.: zur vergleichenden Berücksichtigung der etwaigen Aufwendungen eines in gleicher Situation befindlichen erwerbstätigen Bürgers im Bereich des unteren und auch des mittleren Einkommenssegmentes: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Juli 2012 - L 7 AS 275/12 B ER).
  • OLG Koblenz, 29.09.1999 - 11 UF 386/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Zentraler Schutzzweck der einfachgesetzlichen Regelung ist das Kindeswohl und nicht vorrangig ein subjektives Recht von Großeltern (OLG Koblenz, 29. September 2009 - 11 UF 386/99 - FamRZ 2000, 1111).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nach § 21 SGB II keinen eigenständigen Streitgegenstand darstellen (Bundessozialgericht, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 50/07 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 5).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Der vom Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl.: Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 29/09 R - SozR 4-1100 Art. 1 Nr. 7, juris Rn 11) zur Zugehörigkeit etwaiger Mehrbedarfsansprüche nach § 21 SGB II zum Regelleistungsanspruch als Änderungsantrag nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) hinsichtlich des auf den streitigen Zeitraum Dezember 2010 und Januar 2011 bezogenen Bewilligungsbescheids vom 23. Juni 2010 ausgelegte Antrag auf Fahrkostenerstattungen für zwei Fahrten im Dezember 2010 und im Januar 2011 von je EUR 21, 00 ist vom Beklagten zu Recht abgelehnt worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2012 - L 7 AS 462/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12
    Auf die vom Beklagten am 24. April 2012 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im zum Aktenzeichen L 7 AS 462/12 NZB geführten Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 17. Dezember 2012 die Berufung zugelassen.
  • SG Hannover, 01.11.2016 - S 54 AS 697/16

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender Bedarf - Kosten der

    Richtige Klageart ist die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 SGG (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 1470/12 -, Rn. 27, juris).

    Zwar steht der soziale Kontakt zwischen Stiefvater und Stiefsohn nicht unter einem besonderen, den Schutz sonstiger familiärer Kontakte übersteigenden grundgesetzlichen Schutz (vgl. Entscheidung bzgl. Kontakt der Großeltern zum Enkelkind, LSG Niedersachsen-Bremen, L 7 AS 1470/12 vom 19.12.2013, Rn. 34).

    Jedenfalls derartige, gleichrangig zu pflegende Verwandtschaftsverhältnisse könnten in keinem Fall als besonders und atypisch eingestuft werden, sondern seien vielmehr als Regelfall einzustufen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 1470/12 -, Rn. 32, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 13 AS 130/15
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten durch diese Regelung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - aus der Entscheidung vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a. - im Hinblick auf eine Härtefallregelung für abweichende Bedarfe umgesetzt werden (BT-Drucksache 17/1465, S. 8; Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 1470/12 - juris - m. w. Nachw.).

    Die Pflege sozialer Kontakte, ggf. auch zu in anderen Städten lebenden Angehörigen, die mit entsprechenden Kosten, z. B. für Besuchsreisen, Telefonate etc. verbunden ist, stellt jedoch eine typische und auch für Bezieher von Grundsicherungsleistungen regelmäßige Sachlage dar (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2013 - a. a. O., juris Rn. 32).

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, ebenso wie für das Verhältnis zwischen Großeltern und Enkelkindern (hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2013 - a. a. O., juris Rn. 32 ff.).

  • LSG Sachsen, 10.08.2017 - L 3 AS 650/16
    Die Pflege sozialer Kontakte, gegebenenfalls auch zu in anderen Städten lebenden Angehörigen, mit entsprechenden Kosten, zum Beispiel für Besuchsreisen, Telefonate etc., ist zwar eine typische und auch für Bezieher von Grundsicherungsleistungen regelmäßige Bedarfslage (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2013 - L 7 AS 1470/12 - FEVS 66, 30 ff. = juris Rdnr. 32).

    Jedoch ist der Umgang von Großeltern mit ihren Enkelkindern in der Regel eine im Rahmen der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und sozialer Kontakte typische und auch für Bezieher von Grundsicherungsleistungen regelmäßige Bedarfslage, so dass ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für den Umgang von Großeltern mit ihren Enkelkindern grundsätzlich nicht besteht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2013, a. a. O.; Viefhues, in: Herberger/Martinek/Rüßmann, jurisPK-BGB, [8. Aufl., 2017], § 1610 Rdnr. 250).

  • SG Bayreuth, 14.11.2017 - S 17 AS 614/17

    Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung durch Kosten der Wahrnehmung

    Die Pflege sozialer Kontakte, ggf. auch zu in anderen Städten lebenden Angehörigen, ist gerade eine typische und auch für Bezieher von Grundsicherungsleistungen regelmäßige Sachlage (vgl. hierzu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 19.12.2013, L 7 AS 1470/12, juris, Rdnr. 32).
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